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Wie funktionieren Rabattverträge?

Auch Jahre nach Einführung der Rabattverträge verunsichert es viele Patienten, wenn sie plötzlich in der Apotheke ein »neues« Präparat erhalten. Viele verstehen den Sinn der Rabattverträge nach wie vor nicht. Apotheker Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, klärt in der aktuellen Ausgabe des Apotheken Magazins auf.

Früher bekamen die Patienten genau das Präparat in der Apotheke ausgehändigt, das der Arzt auf dem Rezept vermerkt hatte. Das ist anders, seit 2007 die sogenannten Rabattverträge zwischen Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern eingeführt wurden. In einem Rabattvertrag gewährt ein Pharmahersteller einer Krankenkasse Rabatt auf den Herstellerabgabepreis für ein bestimmtes Medikament. Im Gegenzug erhalten deren Versicherte im Normalfall stets das Präparat dieses Herstellers.

Da der Arzt die Rabattverträge nicht kennt, steht aber möglicherweise ein anderer Hersteller auf dem Rezept. Beim Einlösen des Rezepts muss die Apothekerin oder der Apotheker zunächst das Rabattarzneimittel des richtigen Herstellers identifizieren – abhängig von der Krankenkasse des Versicherten. Obwohl die Software in der Apotheke eine sekundenschnelle Identifikation des entsprechenden Präparates ermöglicht, bleibt der Umgang mit Rabattverträgen für Apotheken arbeitsintensiv. Einerseits bedeuten Vertragsänderungen, dass Patienten vom gewohnten Präparat eines Herstellers auf das eines anderen umgestellt werden müssen. Andererseits können Probleme auftreten, wenn das Rabattvertragsarzneimittel nicht lieferbar oder im Notdienst akut nicht vorrätig ist und gegen ein wirkstoffgleiches Präparat eines anderen Herstellers ausgetauscht werden muss.

Mittlerweile gibt es etwa 36.000 kassenindividuelle Rabattverträge für rund 20.000 verschiedene Medikamente. Allein bei Generika – also patentfreien Nachahmer-Medikamenten – wurden im Jahr 2020 etwa 375 Millionen Packungen unter Rabattvertrag abgegeben. Für etwa ein Fünftel aller Rabattarzneimittel entfällt die Zuzahlung des Patienten, die sonst zwischen fünf und zehn Euro pro Packung liegt. Das ist ein Vorteil. Hauptnutznießer der Rabattverträge sind aber die Krankenkassen: Sie bekommen nicht nur die von Patienten entrichteten Zuzahlungen, sondern sparen durch die von den Apotheken umgesetzten Rabattverträge jährlich gut fünf Milliarden Euro ein.

Außerdem in diesem Heft: Interview mit Nele Neuhaus:  Eine Herz-OP hat mir das Leben gerettet +++ Schlaganfall: Plötzlich in Lebensgefahr +++ Die besten Tipps bei Halsschmerzen

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