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Wie erhalte ich eine Zuzahlungsbefreiung?

Von der Rezeptgebühr kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. Wie das geht, erklärt Apotheker Axel Pudimat vom Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern in der aktuellen Ausgabe des Apotheken Magazins.

Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung darf außerdem nie die tatsächlichen Kosten des Medikaments übersteigen. Es gibt aber auch Präparate, die von der Zuzahlungspflicht befreit sind wie bestimmte Rabattarzneimittel, wenn die jeweilige Krankenkasse ihre eigenen Versicherten davon befreit.

Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag sind grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung zu Arzneimitteln befreit. Für Erwachsene gilt: Nach Erreichen einer Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens – in Abhängigkeit von Kinderzahl, Lebenspartnerschaft und Bürgergeld – können sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Schwelle sogar nur bei einem Prozent des Einkommens.

Wer solch eine Zuzahlungsbefreiung in Anspruch nehmen will, muss dazu einen entsprechenden Antrag bei der eigenen Krankenkasse stellen. Zuweilen ist dies auch schon zu Jahresbeginn möglich, wenn sich absehen lässt, dass die Belastungsgrenze im Kalenderjahr erreicht wird. Das kann sinnvoll sein, wenn man ein regelmäßiges Einkommen (wie Rente) und vorhersehbare Zuzahlungen (wie regelmäßige Behandlungen) hat. Ein Zuzahlungsbefreiungsrechner findet sich auf www.aponet.de/zuzahlungsrechner

Außerdem in diesem Heft: Selbstbestimmt wohnen im Alter +++ Interview mit Maite Kelly: „Musik gibt Kraft“ +++ Tiere kennen sich in Pflanzenheilkunde aus

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