Immer mehr Menschen in Deutschland erreichen ein hohes Lebensalter. Oft benötigen sie Hilfe im Alltag oder sogar Pflege. Zumeist leisten zuerst die Angehörigen Hilfe, wie DAS APOTHEKEN MAGAZIN in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.
Die Pflege kranker Angehöriger kann körperlich sowie psychisch herausfordernd sein und bisweilen an die eigenen Grenzen gehen. Betroffene können sich bei Pflegeberatungsstellen oder Pflegekassen beraten lassen. Auch die Verbraucherzentralen bieten kostenlose Info-Broschüren zum Thema an. Die Krankenkassen, Caritas, Diakonie, VDK und AWO beraten.
Und hier gibt es finanzielle Unterstützung:
Wer kurzfristig einen Angehörigen versorgen muss, hat Anrecht auf Pflegeunterstützungsgeld von bis zu 10 Tagen. Dafür muss man sowohl den Arbeitgeber als auch die Pflegekasse des Pflegebedürftigen informieren.
Wer länger als 10 Tage pflegt, kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehn beantragen und sich bis zu einem halben Jahr beruflich freistellen lassen. Man ist dann weiterhin arbeitslosen- und krankenversichert.
Wer bei den Pflegegraden 2 bis 5 häuslich versorgt wird, erhält Pflegegeld. Ob er damit Angehörige oder Minijobber bezahlt, steht ihm frei. Damit lassen sich auch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste bezahlen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Einen zusätzlichen Entlastungsbeitrag erhalten alle Pflegebedürftigen der Grade 1 bis 5. Ansprechpartner ist die Pflegeversicherung.
Wenn Angehörige für einige Wochen nicht pflegen können, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die Kurzzeitpflege. Danach kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Außerdem in diesem Heft: Pflanzliche Arzneimittel bei Erkältung +++ Johanna Gastdorf: „Hospize sind wichtige und gute Orte“ +++ Seltene Erkrankungen in der Summe nicht selten
> Mehr darüber lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des Apotheken Magazins